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Berufskleidung - Gehört das Umziehen zur bezahlten Arbeitszeit?
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Urteil: Gericht: Auch das Umziehen gehört zur Arbeitszeit | Augsburger  Allgemeine
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Vom Beginn und Ende der Arbeitszeit | DiePresse.com
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Kolumne „Mein Urteil“: Gehört das Anziehen von Berufskleidung zur  Arbeitszeit? - Mein Urteil - FAZ
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Ist Umkleidezeit Arbeitszeit? - Kanzlei ZHS
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NZZ: Das Anziehen der Dienstkleider wird Teil der Arbeit : Region Zürich
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Diese Angestellten könnten beim Umziehen Geld verdienen | Tages-Anzeiger
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Arbeitskleidung: Wann die Zeit zum Umkleiden vergütet werden muss - dhz.net
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Umkleidezeit | Kanton Zürich
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Angezogen für den Job: Gehört das Umziehen zur Arbeitszeit? - n-tv.de
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Umziehen im Büro: Wann der Kleiderwechsel zur Arbeitszeit zählt - WELT
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Gilt Umkleidezeit als Arbeitszeit? – Gastgewerbe-Magazin
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Stadt Zürich ändert Personalgesetz – Uniform anziehen gilt neu als  Arbeitszeit, doch es gibt Kritik | Tages-Anzeiger
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Voraussetzungen für die Umkleidezeit als Arbeitszeit | Öffentlicher Dienst  | Haufe
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Wann das Umziehen zur Arbeitszeit gehört – B.Z. Berlin
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Dienstkleidung: Muss der Chef die Umkleidezeit vergüten?
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Umkleidezeit gilt als Arbeitszeit | Arbeiterkammer Steiermark
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Umkleidezeiten sind auch Arbeitszeit - DGB Rechtsschutz GmbH
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Was ist Umkleidezeit bezahlte Arbeitszeit? | Personal | Haufe
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Arbeit - Gehört zur Arbeitszeit: Anziehen von Schutzkleidung –  WAZ/AZ-online.de
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Gehören Umziehen und Duschen zur Arbeitszeit? - Deutsche Anwaltauskunft
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Arbeitskleidung Rechte und Pflichten für Betriebe und Mitarbeiter -  absolventen.at
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Aktuelle Ausgabe
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